Dr. Andreas Khol je pisao u on-line izdanju austrijskoga dnevnika Der Standard u rubriki „Kommentar der anderen“, 18. april 2012. pod naslovom „Beiträge der Volksgruppen zu Österreichs Identität werden nicht anerkannt“.

 
Anfang März hatte Staatssekretär Josef Ostermayer seinen Entwurf für ein neues Volksgruppengesetz zur Begutachtung ausgesandt. Nach dem Ortstafelkompromiss ein weiterer Schritt zur Absicherung der Volksgruppen in Österreich? Mitnichten, wie das nun vorliegende Ergebnis zeigt: einhellige Ablehnung durch die Volksgruppen. Und das völlig zurecht! Eine genauere Prüfung des — im Übrigen mit dem Regierungspartner nicht abgestimmten — Entwurfs zeigt in der Tat völlig unerwartete schwerwiegende Einschnitte in den derzeit schon unbefriedigenden Rechtsbestand.
 
Dieses Gesetz bringt den Minderheiten nicht mehr, sondern weniger: durch die Herabstufung der Volksgruppen zu Vereinen;
durch die Minderung ihres politischen Status — bisher Beratungsorgan der Regierung und des Parlaments künftig Kanzler-Beirat; und durch Vernichtung wesentlicher Teile des Rechtsschutzes.
 
ad 1) Die in Österreich beheimateten, angestammten und eingewurzelten Mitbürger nichtdeutscher Muttersprache und mit eigenem Volkstum, z. B. die Slowenen, Kroaten, Ungarn, Tschechen und Slowaken, um nur die größeren zu nennen, werden im neuen Gesetz Vereinen gleichgestellt: bürgergesellschaftliche Gruppen Fremdsprachiger auf dem Weg zur Assimilierung. Die wichtigen Worte „in Österreich beheimatet“ und „das eigene Volkstum“ werden aus dem Gesetzestext entfernt. Die Minderheiten verlieren so ihr originäres Heimatrecht und das Recht auf Wahrung ihrer Identität. Kein Wunder, dass sie aufschreien. Sind die Worte „Heimat“ und „Volkstum“ auch schon der Zensur der politischen Korrektheit unterworfen?
 
Großzügig und zeitgemäß wäre es gewesen, diesen eingewurzelten Volksgruppen die Rechtstellung zu geben, die auch jede anerkannte Religionsgemeinschaft erwirbt: Körperschaft öffentlichen Rechts mit innerer und äußerer Autonomie, also Selbstregierung.
 
ad 2) Auch die Volksgruppenbeiräte werden herabgestuft. Waren sie bisher Einrichtungen zur Beratung der Regierung und — über den Hauptausschuss des Nationalrats - des Parlaments, so werden sie nun zum „Krenreiben“ bestimmt: Beiräte des Bundeskanzlers - wir wissen, wie viele es davon gibt und was ihre Empfehlungen bewirken können ...
 
Zugleich werden im neuen Gesetz alle institutionellen Verknüpfungen zum Nationalrat, vor allem den Oppositionsparteien, zerschnitten. Musste bisher die Regierung bei Einrichtung von Volksgruppenbeiräten das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss auch über die Anzahl der Mitglieder der Beiräte herstellen, und waren alle Hauptausschussparteien in jedem Beirat vertreten, so ist dies nun nicht mehr vorgesehen. Ebenso ist die ausdrückliche Bestimmung gestrichen, dass als Minderheitenvertreter gewählte Abgeordnete und Bürgermeister automatisch Mitglieder der Beiräte sind — welch Misstrauen gegenüber der örtlichen Demokratie, welch Verlust für die Beiräte!
 
ad 3) Der Rechtsschutz für die den Volksgruppen kollektiv zustehenden Rechte war schon bisher nicht gegeben. Der Verfassungsgerichtshof wurde initiativ und gewährte bei den Staatsvertragsrechten Einzelnen das Klagerecht, während dem Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich die Zuständigkeit für Fragen der Bestellung von Beiratsmitglieder übertragen wurden.
Beide Gerichtshöfe haben ihre Aufgaben gemeistert, der VfGH bei den Ortstafeln, der VwGH bei den Beiratsbestellungen. Zu einem zeitgemäßen Rechtsschutz durch die Einräumung der Verbandsklagerechte an die Beiräte und die Vereine der Minderheiten konnte man sich im neuen Entwurf aber wieder nicht entschließen. Man verstieg sich sogar so weit, dass die im alten Gesetz ausdrücklich eingeräumte Klagsmöglichkeit gegen die Beiratsbestellungen an die beiden Höchstgerichte ersatzlos gestrichen wurde. Der Willkür ist damit Tür und Tor geöffnet.
Wie rechtfertigen die Autoren des Vorschlags dieses Zusammenstutzen der Rechtsstellung unserer Minderheiten? Sie berufen sich auf eine Rahmenkonvention des Europarates! Dazu muss man wissen: Diese Konvention ist fast ein halbes Jahrhundert von Mitgliedern verhindert worden, die wie Frankreich, Großbritannien und Spanien stets um die Einheit ihrer Nationen fürchteten.
Herausgekommen sind dann in vielen Bereichen der kleinste gemeinsame Nenner und die Konstruktion von Volksgruppen als bürgergesellschaftliche Vereine, als NGOs im Heer der NGOs. Österreich ist bereits viel weiter, der Maßstab des Rahmenübereinkommens des Europarates ist ein Mindeststandard!
 
Fazit: Das vorgeschlagene neue Volksgruppengesetz ist ein Anschlag auf die angestammten Volksgruppen in Österreich und ihr Volkstum. Ihre für Österreich so wichtigen Beiträge zu unserer Identität werden nicht anerkannt, ihr rechtlicher und politischer Status wird zurechtgestutzt. Besser es bliebe alles beim Alten, als dieses Gesetz!
(Andreas Khol, Der Standard, 19. 4. 2012)
 

Autor: Andreas Khol, bivši zastupnik u Parlamentu i do 2006. predsjednik Nacionalnoga vijeća (Nationalrat), i je sada savezni predsjednik Saveza seniorov Övp-a.

 

Kategorije