Do 12. aprila o. lj. društva i organizacije odnosno i pojedinci su imali pravo dati svoj stav u vezi s nacrtom za novi Zakon o narodni grupa. Za hrvatska društva uključena u Koordinacijski odbor gradišćanskih Hrvatov ov nacrt nikako nije prihvatljiv i svi su — i pojedinačno i zajednički — izrazili svoje nezadovoljstvo a ujedno dali i predlog kako bi iz njevoga gledišća tribao izgledati ov novi zakon.

Iz Bruxellesa je 14. marca na adresu Saveznoga kancelarstva a takaj i kancelara Faymanna stiglo oficijelno pismo s naslovom „Novellierung des Volksgruppengesetzes" (Entwurf des Bundeskanzleramtes vom 26. Januar 2012) u kom Csaba Tabajdi i brojni europski zastupniki odbijaju spomenuti nacrt zakona.

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Faymann!

Wenige andere Staaten haben den neuen Mitgliedsstaaten der EU während des Beitrittsprozesses und seit ihrem Beitritt zur Union so viel Unterstützung gewährt wie Österreich. Österreich ist für viele Ost- und Südost-Europäische Staaten noch immer ein Vorbild für Demokratie. Aus diesem Grunde hat die Lage der traditionellen nationalen Minderheiten eine grenzüberschreitende Bedeutung sowie einen europäischen Stellenwert. Die Intergruppe für traditionelle Minderheiten, Volksgruppen und Sprachen des Europäischen Parlamentes hat während ihrer Sitzung am 16. Februar 2012 in Straßburg eine Bewertung der Vorschläge der österreichischen Bundesregierung für eine Reform des Volksgruppenrechts und den vorliegenden Entwurf des Bundeskanzleramtes für die Novellierung des Volksgruppengesetzes (vom 26. Januar 2012) durchgeführt. Die Mitglieder der parlamentarischen Intergruppe für traditionelle Minderheiten, Volksgruppen und Sprachen haben die relevanten Entwicklungen aufmerksam verfolgt, vor allem seit den Urteilen des österreichischen Verfassungsgerichtshofes bezüglich Amtssprache sowie Topografie aus den Jahren 2000 und 2001.

 

Die parlamentarische Intergruppe für traditionelle Minderheiten, Volksgruppen und Sprachen hat sich wiederholt mit der Situation der österreichischen Minderheiten befasst. Wir haben die Gesetzesänderung Nummer 46/2011, welche die Fragen der zweisprachigen Topografie sowie den Gebrauch der Minderheitensprachen bei den Behörden gesetzlich regelt, eingehend analysiert. Wir haben gefunden, dass der Vorschlag die Urteile des Verfassungsgerichtshofes sowie ihre Prüfungs- und Appellfunktion nicht berücksichtigt. Wir lehnen jede Novellierung des Volksgruppengesetzes ab, die dazu führen wird, dass die autochthonen Minderheiten auf die rechtliche Ebene der Zivilgesellschaft herabgestuft werden.

 

Respekt für die Subjektivität der Volksgruppen ist eine gebotene europäische Tradition; die direkte demokratische Legitimierung der Diskussions- und Verhandlungspartner ist die Grundlage für die politische Arbeit aufgrund der Partnerschaft zwischen der Volksgruppe und der Regierung. In dieser Hinsicht möchten wir auf Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union hinweisen, wonach „die Werte, auf die sich die Union gründet, die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, sind.“

 

Die parlamentarische Intergruppe für traditionelle Minderheiten, Volksgruppen und Sprachen erinnert die Rep. Österreich an die offizielle Feststellung des Ministerkomitees des Europarates in seinem zweiten Bericht zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten „Anstrengungen zu unternehmen, um einen einheitlichen und umfassenden Ansatz zum Schutz der Rechte der Volksgruppen zu gewährleisten“ und ruft die österreichische Regierung auf die Grundrechte zu kodifizieren, die den Fortbestand und Entwicklung aller autochthonen Volksgruppen gleich gewährleisten werden, vor allem den Unterricht in der Muttersprache sowie den Gebrauch der eigenen Sprache im Kontakt mit den Behörden.

 

Eine Änderung eines Volksgruppengesetztes sollte immer in Übereinstimmung mit den betroffenen Volksgruppen stattfinden — das ist europäischer Standard. Die Intergruppe für traditionelle Minderheiten, Volksgruppen und Sprachen fordert die Republik Österreich auf, bei der Novellierung von Regelungen von Minderheitenfragen den Bericht und die Empfehlungen des Europarates bezüglich des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten, der Charta für regionale oder Minderheitensprachen und den konkret formulierten Bedarf und Vorschläge der betroffenen Volksgruppen zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Bedarf und diese Vorschläge wurden in den Entwürfen der vom Österreichischen Volksgruppenzentrum eingesetzen Expertengruppe (unter Leitung von Dr. Maria Berger und Dr. Heinrich Neisser) und im Katalog des Koordinationsausschusses der kroatischen Vereine formuliert. 

 

Hochachtungsvoll!

Im Namen der Intergruppe für traditionelle Minderheiten, Volksgruppen und Sprachen

Potpisali su: Csaba Tabajdi i Franćois Alfonsi — die Ko-Vorsitzenden der Intergruppe für traditionelle Minderheiten, Volksgruppen und Sprachen, Kinga Gál i Carl Haglund — die Vizevorsitzenden der Intergruppe für trad. Minderheiten, Volksgruppen und Sprachen

 

Poslano, 15. marca 2012.

Pismo je upućeno: kancelaru Walteru Faymannu; Walter Grahammer, veleposlanik stalnoga zastupničtva Austrije u Europskoj Uniji; Jörg Leichtfried, član Europskoga parlamenta; Josef Weidenholzer, član Europskoga parlamenta, Thorbjørn Jagland, Secretary General of the Council of Europe, Tomáš Božek, veleposlanik stalnoga zastupničtva Češke Republike pri Vijeću Europe, Lubica Erdelska, Chargé d’Affaires, Permanent Representation of the Slovak Republic to the Council of Europe in Strasbourg, Anica Djamić, Ambassador, Permanent Mission of the Rep. of Croatia to the Council of Europe, Strasbourg, Ferenc Robák, Ambassador, Permanent Mission of the Republic of Hungary to the Council of Europe, Damjan Bergant, Ambassador, Permanent Mission of the Republic of Slovenia to the Council of Europe.

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